Blitzer in Bürgel aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 02.04.2026
Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer heute (02.04.2026) mit zu hoher Geschwindigkeit auf Bürgels Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto zugeschickt. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Donnerstag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Bürgel nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Thüringen sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 02.04.2026 die mobilen Radarkontrollen in Bürgel, Saale-Holzland-Kreis, Thüringen
Geblitzt wird am 📍 Standort B7, PLZ 07616 in Rodigast. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.04.2026 um 06:41 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 02.04.2026, 11:47 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempovergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im April 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 11:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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