Blitzer in Höheischweiler aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 29.12.2025 Raser ins Visier

Achtung, Radarfalle! Am 29.12.2025 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Höheischweiler teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Montag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) (Foto) Suche
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

In Höheischweiler wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Rheinland-Pfalz sind daher ohne Gewähr.

Die Blitzerstandorte in Höheischweiler, Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz am 29.12.2025

Vorsicht im 📍 Bereich L474 (Postleitzahl 66989 in Höheischweiler): Wie am 29.12.2025 um 14:04 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.

(Stand von: 29.12.2025, 18:15 Uhr)

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Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.12.2025, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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