Mobile Blitzer in Bessenbach aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 26.03.2026 geblitzt

In Bessenbach wird heute geblitzt! An diesem Donnerstag müssen Autofahrer besonders wach sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Bessenbach am 26.03.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

In Bessenbach wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Aschaffenburg sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 26.03.2026 die mobilen Radarfallen in Bessenbach, Kreis Aschaffenburg, Bayern

Geblitzt wird am 📍 Standort Würzburger Straße, PLZ 63856 in Straßbessenbach. Gemeldet wurde der Blitzer am 26.03.2026 um 07:16 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 26.03.2026, 10:16 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.03.2026, 10:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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