Mobile Blitzer in Drelsdorf aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 20.08.2026 geblitzt?
Am 20.08.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Auch an diesem Donnerstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Drelsdorf an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es finden Radarkontrollen statt! In diesem Artikel finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Drelsdorf und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Drelsdorf an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Schleswig-Holstein sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarkontrollen in Drelsdorf, Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein am 20.08.2026
Vorsicht 📍 auf der Bredstedter Straße (Postleitzahl 25853 in Drelsdorf, Petersburg): Wie am 20.08.2026 um 07:23 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 20.08.2026, 12:20 Uhr)
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im August 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im August 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im August 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.08.2026, 12:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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