Mobile Blitzer in Greußenheim aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 02.03.2026
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 02.03.2026. Auch am heutigen Montag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Greußenheim an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn sonst drohen teils hohe Bußgelder! In diesem Artikel auf news.de finden Sie die aktuellen mobilen Blitzer in Greußenheim und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Greußenheim im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 02.03.2026, 18:18 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Blitzer am 02.03.2026 in Greußenheim, Kreis Würzburg, Bayern
Achtung 📍 auf der Hauptstraße (Postleitzahl 97259 in Greußenheim): Wie am 02.03.2026 um 15:07 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 02.03.2026, 18:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im März 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.03.2026, 18:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Für immer weg: Wann droht der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis?
- Elektroauto selber zu Hause laden: Damit klappt es mit der eigenen Wallbox in der Garage
bud/roj/news.de
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