Blitzer in Marzling aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 17.12.2025 geblitzt?

In Marzling wird heute geblitzt! An diesem Mittwoch müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Erfahren Sie jetzt hier, was über die mobilen Blitzer in Marzling am 17.12.2025 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.

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Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / lassedesignen

Raser können momentanen Meldungen zufolge in Marzling im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Freising sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 17.12.2025 die mobilen Blitzer in Marzling, Kreis Freising, Bayern

Geblitzt wird im 📍 Bereich St2350, PLZ 85417 in Marzling, Brunnhofen. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.12.2025 um 10:37 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

(Stand von: 17.12.2025, 10:46 Uhr)

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Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 10:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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