Blitzer in Wenningstedt-Braderup (Sylt) aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 07.08.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Wer am heutigen Freitag in Wenningstedt-Braderup (Sylt) sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 07.08.2026 werden von der Polizei wieder mobile Tempokontrollen durchgeführt. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Wenningstedt-Braderup (Sylt).
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Wenningstedt-Braderup (Sylt) an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Wenningstedt-Braderup (Sylt), Kreis Nordfriesland: Aktuelle Standorte für Blitzer am 07.08.2026 in der Region in Schleswig-Holstein
Geblitzt wird am 📍 Standort M.-T.-Buchholz-Stich, PLZ 25996 in Braderup. Gemeldet wurde der Blitzer am 07.08.2026 um 12:11 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Am 📍 Standort K118, PLZ 25996 in Braderup (Tempolimit 100 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 07.08.2026 um 11:19 Uhr gemeldet.
(Stand: 07.08.2026, 12:16 Uhr)
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.08.2026, 12:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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