Mobile Blitzer in Neubrunn aktuell am Samstag: Hier nimmt die Polizei am 25.04.2026 Raser ins Visier
Achtung, Radarkontrolle! Am 25.04.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Neubrunn teuer werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Samstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Neubrunn an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu fahren. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Alle Radarfallen am 25.04.2026 in Neubrunn, Kreis Würzburg, Bayern
Vorsicht am 📍 Standort WÜ 11 (Postleitzahl 97277 in Böttigheim): Wie am 25.04.2026 um 17:59 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 100 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 25.04.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.04.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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