Blitzer in Stepenitztal aktuell am Freitag: Hier stehen am 12.06.2026 mobile Blitzer
Achtung, Radarfalle! Am 12.06.2026 kann es für Autofahrer in Stepenitztal teuer werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Freitag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Informationen zufolge wird in Stepenitztal im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 12.06.2026, 08:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Stepenitztal, Kreis Nordwestmecklenburg: Aktuelle Radarkontrollen am 12.06.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern
Aufgepasst im 📍 Bereich B105 (Postleitzahl 23936 in Papenhusen): Wie am 12.06.2026 um 06:20 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 12.06.2026, 08:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.06.2026, 08:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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