Mobile Blitzer in Stepenitztal aktuell am Samstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 18.07.2026 geblitzt

Geschwindigkeitsmessungen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. Geblitzt am heutigen Samstag, 18.07.2026 auch in Stepenitztal. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Messstellen der mobilen Blitzer.

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Vor kleinen Blitzer-Türmen wie diesem sollte man sich als Autofahrer in Acht nehmen. Sie können im sowohl an Landstraßen außerorts als auch im Stadtgebiet stehen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vor kleinen Blitzer-Türmen wie diesem sollte man sich als Autofahrer in Acht nehmen. Sie können im sowohl an Landstraßen außerorts als auch im Stadtgebiet stehen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Stepenitztal wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Mecklenburg-Vorpommern sind daher ohne Gewähr.

Stepenitztal, Kreis Nordwestmecklenburg: Aktuelle Radarkontrollen am 18.07.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern

Geblitzt wird im 📍 Bereich Weidenring, PLZ 23936 in Mallentin. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.07.2026 um 10:45 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 18.07.2026, 12:46 Uhr)

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.07.2026, 12:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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