Mobile Blitzer in die Küsten aktuell am Mittwoch: Wo am 14.01.2026 Radarkontrollen stattfinden

Wer am heutigen Mittwoch in die Küsten sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 14.01.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in die Küsten.

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Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Momentan ist in die Küsten an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Niedersachsen sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Radarkontrollen am 14.01.2026 in die Küsten, Kreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen

Geblitzt wird am 📍 Standort K8, PLZ 29482 in Sallahn, Tolstefanz. Gemeldet wurde der Blitzer am 14.01.2026 um 14:58 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.

Am 📍 Standort K8, PLZ 29482 in die Küsten, Krummasel (Tempolimit 80 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 14.01.2026 um 14:49 Uhr gemeldet.

(Stand: 14.01.2026, 15:46 Uhr)

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Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.01.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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