Mobile Blitzer in Rothenburg ob der Tauber aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 06.05.2026 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! In Rothenburg ob der Tauber kann es für Autofahrer am 06.05.2026 teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Rothenburg ob der Tauber an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 06.05.2026 die Radarkontrollen in Rothenburg ob der Tauber, Kreis Ansbach, Bayern
Seit 06.05.2026 um 06:55 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Erlbacher Straße (PLZ 91541). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 06.05.2026, 07:16 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempoverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Mai 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.05.2026, 07:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Behalten Sie den Durchblick: Die besten Tipps für beschlagene Autoscheiben
- Autofahren bei Schnee, Eis und Glätte: So machen Sie Ihr KFZ winterfest!
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.