Mobile Blitzer in Obermichelbach aktuell am Mittwoch: Wo am 15.04.2026 Radarkontrollen stattfinden
Eine Radarkontrolle kann teuer werden. Wer heute (15.04.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf Obermichelbachs Straßen unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Mittwoch und was sonst wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Momentan ist in Obermichelbach an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu rasen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Fürth. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Obermichelbach gerechnet werden.
Alle mobilen Radarfallen am 15.04.2026 in Obermichelbach, Kreis Fürth, Bayern
Seit 15.04.2026 um 11:30 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort FÜ 21 (PLZ 90587 in Untermichelbach). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 15.04.2026, 11:48 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 11:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Schlaf-Mythen auf dem Prüfstand: Schläft man bei Vollmond wirklich schlechter?
- Eilmeldungen im Überblick: Die aktuelle Nachrichtenlage auf news.de
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.