Mobile Blitzer in Adelsdorf aktuell am Dienstag: Wo am 31.03.2026 Radarfallen stehen
Rasern in Adelsdorf drohen diesen Dienstag (31.03.2026) teils hohe Strafen, denn es wird wieder mal geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders aufmerksam fahren sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Adelsdorf im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Blitzer am 31.03.2026 in Adelsdorf, Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern
Aufgepasst im 📍 Bereich St2264 (Postleitzahl 91325 in Weppersdorf, Laufer Mühle): Wie am 31.03.2026 um 13:11 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 31.03.2026, 19:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im März 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Elektroauto selber zu Hause laden: Damit klappt es mit der eigenen Wallbox in der Garage
- Mythos oder Wahrheit: Macht Fingerknacken die Gelenke kaputt?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.