Mobile Blitzer in Gemmingen aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 25.08.2026 Raser ins Visier

Mobile Blitzer in Gemmingen! Auch am heutigen Dienstag (25.08.2026) sind Radarkontrollen am Straßenrand versteckt und ahnden Temposünder. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Gemmingen.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Temposünder können aktuellen Infos zufolge in Gemmingen auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Gemmingen gerechnet werden.

Gemmingen, Kreis Heilbronn: Aktuelle Radarfallen am 25.08.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Seit 25.08.2026 um 09:44 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B293 (PLZ 75050 in Gemmingen, Schleifweghöfe). Hier sind 100 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 25.08.2026, 11:17 Uhr)

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.08.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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