Mobile Blitzer in Fahrenzhausen aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 02.02.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Rasern in Fahrenzhausen drohen diesen Montag (02.02.2026) hohe Geldstrafen, denn es wird wieder mal geblitzt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Fahrverhalten achten sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Fahrenzhausen an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Fahrenzhausen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 02.02.2026 die Radarkontrollen in Fahrenzhausen, Kreis Freising, Bayern
Seit 02.02.2026 um 16:53 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Straßenname unbekannt (PLZ 85777 in Viehbach). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 02.02.2026, 18:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Februar 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Februar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.02.2026, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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