Blitzer in Hammoor aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 05.05.2026 geblitzt

Wer am heutigen Dienstag in Hammoor seinen Tacho nicht im Blick hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 05.05.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Hammoor.

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Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) (Foto) Suche
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

Geblitzt wird in Hammoor nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Schleswig-Holstein. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hammoor gerechnet werden.

Die Blitzerstandorte in Hammoor, Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein am 05.05.2026

Im 📍 Bereich Wurth, PLZ 22941 in Hammoor (Tempolimit 40 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 05.05.2026 um 19:45 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 05.05.2026, 20:16 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Radfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.05.2026, 20:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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