Mobile Blitzer in Liebshausen aktuell am Mittwoch: Hier stehen am 03.06.2026 mobile Radarfallen
"Fuß vom Gas" heißt es am 03.06.2026. Diesen Mittwoch sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Liebshausen an das erlaubte Tempo halten, denn es sind Radarfallen aufgebaut! Wir haben alle Standorte für aufgebaute Blitzer in Liebshausen bequem in einer Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Infos zufolge in Liebshausen im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen mobilen Blitzer geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Liebshausen, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz am 03.06.2026
Geblitzt wird im 📍 Bereich A61, PLZ 55494 in Liebshausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.06.2026 um 06:55 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 130 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 03.06.2026, 11:19 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.06.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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