Blitzer in Steinach aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 27.02.2026 Raser ins Visier
Am 27.02.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Auch am heutigen Freitag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Steinach an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn hier lauern Radarfallen! In diesem Artikel auf news.de finden Sie die aktuellen mobilen Blitzer in Steinach und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Steinach wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer im Einsatz. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Steinach kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Steinach, Kreis Straubing-Bogen: Blitzer-Standorte am 27.02.2026 in der Region in Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich St2140, PLZ 94377 in Steinach, Rotham. Gemeldet wurde der Blitzer am 27.02.2026 um 09:25 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
Außerdem ist ein Blitzer im 📍 Bereich St2140, PLZ 94377 in Steinach, Pellham aufgebaut, Tempolimit hier: 70 km/h. Die Position ist seit 27.02.2026 um 06:50 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 27.02.2026, 10:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.02.2026, 10:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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