Mobile Blitzer in Mellingen aktuell am Donnerstag: Wo am 17.09.2026 Radarkontrollen stattfinden
Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 17.09.2026 mit zu hohem Tempo auf Mellingens Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Ordnungsgelder und sogar temporär Fahrverbot. Bei uns auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Mellingen am heutigen Donnerstag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Meldungen zufolge wird in Mellingen im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Weimarer Land. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Mellingen gerechnet werden.
Die Standorte für Radarkontrollen in Mellingen, Kreis Weimarer Land, Thüringen am 17.09.2026
Seit 17.09.2026 um 15:34 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Blankenhainer Straße (PLZ 99441 in Mellingen). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 17.09.2026, 19:46 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.09.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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