Blitzer in Scholen aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 02.04.2026 Raser ins Visier
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 02.04.2026. Am heutigen Donnerstag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Scholen an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn sonst drohen teils hohe Bußgelder! Hier informieren wir Sie, an welchen Ecken sich die Blitzer in Scholen befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Scholen nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Scholen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Scholen, Kreis Diepholz: Blitzer-Standorte am 02.04.2026 in der Region in Niedersachsen
📍 Auf der Sulinger Straße, PLZ 27251 in Scholen (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 02.04.2026 um 06:50 Uhr.
(Stand: 02.04.2026, 08:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 08:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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