Blitzer in Erlenstegener Forst aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 15.04.2026 geblitzt

"Fuß vom Gas" heißt es am 15.04.2026. Auch an diesem Mittwoch sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Erlenstegener Forst an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es finden Radarkontrollen statt! Wir haben alle Standorte für mobile Blitzer in Erlenstegener Forst für Sie gesammelt.

Erstellt von - Uhr

Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) (Foto) Suche
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper

Momentan ist in Erlenstegener Forst an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man den Fuß auf dem Gas hat. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Erlangen-Höchstadt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Erlenstegener Forst gerechnet werden.

Alle mobilen Radarfallen am 15.04.2026 in Erlenstegener Forst, Kreis Erlangen-Höchstadt, Bayern

Geblitzt wird im 📍 Bereich B2, PLZ 90562. Gemeldet wurde der Blitzer am 15.04.2026 um 19:19 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

Vorsicht desweiteren 📍 auf der Äußere Bayreuther Straße (Postleitzahl 90562): Hier wird in einer 80 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 15.04.2026 um 19:02 Uhr und zusätzlich bestätigt am 15.04.2026, 19:34 Uhr.

(Stand von: 15.04.2026, 19:46 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.