Blitzer in Rotenburg an der Fulda aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 25.09.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! Am 25.09.2026 kann es für Autofahrer in Rotenburg an der Fulda unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Geblitzt wird in Rotenburg an der Fulda den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Rotenburg an der Fulda kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle Radarfallen am 25.09.2026 in Rotenburg an der Fulda, Kreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen

Geblitzt wird im 📍 Bereich Nürnberger Straße, PLZ 36199 in Lispenhausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.09.2026 um 08:27 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand: 25.09.2026, 11:17 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.09.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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