Blitzer in Eppendorf aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 09.03.2026
Achtung, Radarkontrolle! Am 09.03.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Eppendorf unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Montag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird in Eppendorf gerade an 2 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Mittelsachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Eppendorf gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Eppendorf, Kreis Mittelsachsen, Sachsen am 09.03.2026
📍 Auf der Borstendorfer Straße, PLZ 09575 in Eppendorf (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 09.03.2026 um 14:33 Uhr.
Auch steht ein Blitzer 📍 auf der Freiberger Straße, PLZ 09575 in Kleinhartmannsdorf. Der Standort wurde am 09.03.2026 um 14:28 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Stand: 09.03.2026, 14:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
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- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.03.2026, 14:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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