Mobile Blitzer in Winden im Elztal aktuell am Freitag: Wo Sie am 06.03.2026 in eine Radarfalle geraten können

Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer am heutigen Freitag (06.03.2026) zu schnell auf den Straßen von Winden im Elztal unterwegs ist, dem drohen hohe Bußgelder und sogar Fahrverbot. Bei uns auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Winden im Elztal am heutigen Freitag in der Übersicht.

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Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

In Winden im Elztal ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät aufgebaut. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 06.03.2026 die mobilen Radarkontrollen in Winden im Elztal, Kreis Emmendingen, Baden-Württemberg

Im 📍 Bereich B294, PLZ 79297 in Niederwinden (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 06.03.2026 um 08:43 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 06.03.2026, 10:19 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Regeln für Blitzerwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.03.2026, 10:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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