Mobile Blitzer in Großwoltersdorf aktuell am Samstag: Wo wird heute, am 10.10.2026 geblitzt?

"Fuß vom Gas" heißt es am 10.10.2026. Auch an diesem Samstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Großwoltersdorf an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier informieren wir Sie, auf welchen Straßen sich die Blitzer in Großwoltersdorf befinden und was sonst noch wichtig ist.

Erstellt von - Uhr

Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Geblitzt wird in Großwoltersdorf den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Oberhavel sind daher ohne Gewähr.

Die Standorte für Radarfallen in Großwoltersdorf, Kreis Oberhavel, Brandenburg am 10.10.2026

Vorsicht im 📍 Bereich B96 (Postleitzahl 16775 in Großwoltersdorf, Buchholz): Wie am 10.10.2026 um 10:44 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.

(Stand von: 10.10.2026, 12:45 Uhr)

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher stets an die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.10.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere Artikel aus der Automobilbranche:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.