Blitzer in Bad Krozingen aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 03.03.2026

Im Umkreis von Bad Krozingen müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Dienstag (03.03.2026) ganz besonders aufmerksam sein, dass sie nicht in eine Radarkontrolle fahren. An welchen Positionen aktuell geblitzt wird und was es sonst über mögliche Strafen zu wissen gibt, lesen Sie hier auf news.de.

Erstellt von - Uhr

Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

In Bad Krozingen ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 03.03.2026, 10:19 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 03.03.2026 die Radarfallen in Bad Krozingen, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg

Seit 03.03.2026 um 09:47 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Thermenallee (PLZ 79189 in Kurgebiet, Lorenz Gärtnerei). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 03.03.2026, 10:19 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.03.2026, 10:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.