Blitzer in Olzheim aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 29.04.2026 in eine Radarfalle geraten können

Achtung Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 29.04.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Olzheims Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Strafgelder und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle mobilen Blitzer in Olzheim am heutigen Mittwoch in der Übersicht.

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Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) (Foto) Suche
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Olzheim an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Eifelkreis Bitburg-Prüm. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Olzheim gerechnet werden.

Olzheim, Eifelkreis Bitburg-Prüm: Aktuelle Blitzer-Standorte am 29.04.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz

Vorsicht am 📍 Standort B51 (Postleitzahl 54597 in Olzheim): Wie am 29.04.2026 um 15:01 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.

(Stand von: 29.04.2026, 15:19 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.04.2026, 15:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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