Mobile Blitzer in Königsberg in Bayern aktuell am Sonntag: Mobile Blitzer am 07.06.2026
In Königsberg in Bayern wird heute geblitzt! An diesem Sonntag müssen Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Königsberg in Bayern am 07.06.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, lesen Sie jetzt hier.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Königsberg in Bayern an einem Standort gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 07.06.2026 die mobilen Radarkontrollen in Königsberg in Bayern, Kreis Haßberge, Bayern
Seit 07.06.2026 um 17:48 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich St2281 (PLZ 97486 in Unfinden). Hier sind 100 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 07.06.2026, 19:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempovergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.06.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Geld- und Freiheitsstrafen bei Straftaten im Stau
- Schlaganfall: Auf diese frühen Symptome sollten Sie immer achten
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.