Mobile Blitzer in Bad Gandersheim aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 11.08.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Eine Radarkontrolle kann teuer werden. Wer heute (11.08.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Bad Gandersheim unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Dienstag und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können aktuellen Infos zufolge in Bad Gandersheim im Augenblick auf insgesamt 3 Straßen in einen Blitzer geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Niedersachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bad Gandersheim gerechnet werden.
Bad Gandersheim, Kreis Northeim: Radarkontrollen am 11.08.2026 in der Region in Niedersachsen
Seit 11.08.2026 um 10:57 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Northeimer Straße (PLZ 37581 in Drei Linden). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Auch wird geblitzt im 📍 Bereich Northeimer Straße, PLZ 37581 in Drei Linden. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.08.2026 um 10:40 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Achtung weiterhin im 📍 Bereich Braunschweiger Straße (Postleitzahl 37581 in Seboldshausen, Wrescherode): Hier wird in einer 70 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 11.08.2026 um 07:51 Uhr und zusätzlich bestätigt am 11.08.2026, 11:58 Uhr.
(Stand: 11.08.2026, 12:20 Uhr)
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im August 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im August 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im August 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach § 23 StVO ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.08.2026, 12:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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