Blitzer in Bad Gandersheim aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 12.10.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Im Straßenverkehr von Bad Gandersheim müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Montag, den 12.10.2026 darauf achten, dass sie nicht mehr als die vorgeschriebene Geschwindigkeit fahren. An welchen Positionen aktuell geblitzt wird und wie hoch die Strafen ausfallen können, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Bad Gandersheim ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Niedersachsen sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Blitzer am 12.10.2026 in Bad Gandersheim, Kreis Northeim, Niedersachsen
Geblitzt wird im 📍 Bereich L489, PLZ 37581 in Dannhausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.10.2026 um 18:55 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 90 km/h.
(Stand: 12.10.2026, 20:17 Uhr)
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Oktober 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Oktober 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Oktober 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.10.2026, 20:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Saubere statt beschlagener Scheiben: Tipps und Tricks für bessere Sicht
- Durch den Winter: So machen Sie Ihr Auto fit für Schnee und Eis
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.