Mobile Blitzer in Unlingen aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 28.04.2026

Im Umkreis von Unlingen müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Dienstag (28.04.2026) darauf achten, dass ihr Tacho nicht zu viel anzeigt. An welchen Standorten aktuell geblitzt wird und was es sonst über mögliche Strafen zu wissen gibt, lesen Sie hier auf news.de.

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Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Im Augenblick ist in Unlingen an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Biberach. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Unlingen gerechnet werden.

Alle mobilen Blitzer am 28.04.2026 in Unlingen, Kreis Biberach, Baden-Württemberg

Am 📍 Standort B311, PLZ 88527 in Zell (Tempolimit 65 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 28.04.2026 um 10:53 Uhr.

(Stand von: 28.04.2026, 11:21 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 11:21 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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