Blitzer in Warmensteinach aktuell am Montag: Raser aufgepasst! Hier wird am 14.09.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! Am 14.09.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Warmensteinach teuer werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Montag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Momentan ist in Warmensteinach an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Warmensteinach kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarkontrollen am 14.09.2026 in Warmensteinach, Kreis Bayreuth, Bayern

Vorsicht 📍 auf der Untere Alte Poststraße (Postleitzahl 95485 in Grenzhammer): Wie am 14.09.2026 um 18:30 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand von: 14.09.2026, 19:45 Uhr)

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.09.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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