Mobile Blitzer in Stimpfach aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 07.01.2026 vor Blitzern in Acht nehmen

Geschwindigkeitsmessungen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. In Stimpfach wird auch am heutigen Mittwoch, 07.01.2026 geblitzt. Wir haben alle Positionen der mobilen Blitzer für Sie.

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Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Stimpfach ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 07.01.2026, 18:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 07.01.2026 die mobilen Radarkontrollen in Stimpfach, Kreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg

Achtung am 📍 Standort Hauptstraße (Postleitzahl 74597 in Randenweiler, Sperrhof): Wie am 07.01.2026 um 17:32 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 40 km/h-Zone.

(Stand: 07.01.2026, 18:16 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.01.2026, 18:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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