Mobile Blitzer in Spreetal aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 17.09.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Achtung, Radarfalle! In Spreetal kann es für Verkehrsteilnehmer am 17.09.2026 unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Donnerstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) (Foto) Suche
Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können derzeitigen Meldungen zufolge in Spreetal auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Bautzen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Spreetal gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 17.09.2026 die mobilen Radarfallen in Spreetal, Kreis Bautzen, Sachsen

Seit 17.09.2026 um 15:29 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich B97 (PLZ 02979 in Spreetal). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 17.09.2026, 20:45 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.09.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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