Blitzer in Ingenried aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 18.08.2026
Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer heute, am 18.08.2026 mit zu hoher Geschwindigkeit auf Ingenrieds Straßen unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Dienstag und worauf Sie achten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Ingenried steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Weilheim-Schongau. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Ingenried gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 18.08.2026 die Radarkontrollen in Ingenried, Kreis Weilheim-Schongau, Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich B472, PLZ 86980 in Krottenhill. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.08.2026 um 08:22 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.
(Stand von: 18.08.2026, 11:48 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im August 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im August 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im August 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.08.2026, 11:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.