Mobile Blitzer in Efringen-Kirchen aktuell am Mittwoch: Wo am 16.09.2026 Radarfallen stehen
Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute (16.09.2026) mit zu hoher Geschwindigkeit auf Efringen-Kirchens Straßen unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Mittwoch und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Efringen-Kirchen an einem Standort die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man nicht auf den Tacho achtet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Efringen-Kirchen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle Radarkontrollen am 16.09.2026 in Efringen-Kirchen, Kreis Lörrach, Baden-Württemberg
Im 📍 Bereich B3, PLZ 79588 in Wintersweiler (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 16.09.2026 um 10:12 Uhr.
(Stand: 16.09.2026, 11:19 Uhr)
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im September 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im September 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im September 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.09.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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