Mobile Blitzer in Kahl am Main aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 21.08.2026

Wer am heutigen Freitag in Kahl am Main das Gaspedal seines Autos nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 21.08.2026 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Kahl am Main.

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Ein gut gegen Vandalismus gesicherter sogenannter Panzer-Blitzer am Rand einer Landstraße.  (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein gut gegen Vandalismus gesicherter sogenannter Panzer-Blitzer am Rand einer Landstraße.  (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Momentan ist in Kahl am Main an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu rasen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 21.08.2026, 11:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 21.08.2026 die mobilen Radarkontrollen in Kahl am Main, Kreis Aschaffenburg, Bayern

Achtung am 📍 Standort St2305 (Postleitzahl 63796 in Kahl am Main, Kahl / Heide): Wie am 21.08.2026 um 06:46 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 21.08.2026, 11:16 Uhr)

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.08.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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