Mobile Blitzer in Haßmersheim aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 28.05.2026
Mobile Blitzer in Haßmersheim! Auch heute, am Donnerstag, den 28.05.2026 sind Radarkontrollen am Straßenrand aufgebaut und wollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Haßmersheim.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Haßmersheim an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu fahren. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Neckar-Odenwald-Kreis sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 28.05.2026 die mobilen Radarkontrollen in Haßmersheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg
Vorsicht 📍 auf der Heinsheimer Straße (Postleitzahl 74855 in Neckarmühlbach): Wie am 28.05.2026 um 06:07 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 28.05.2026, 11:20 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.05.2026, 11:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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