Blitzer in Rosbach v. d. Höhe aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 07.01.2026 geblitzt
In Rosbach v. d. Höhe wird heute geblitzt! An diesem Mittwoch müssen Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. Erfahren Sie bei news.de, was über die mobilen Blitzer in Rosbach v. d. Höhe am 07.01.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Meldungen zufolge wird in Rosbach v. d. Höhe gerade an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 07.01.2026 die Radarkontrollen in Rosbach v. d. Höhe, Wetteraukreis, Hessen
Aufgepasst im 📍 Bereich L305 (Postleitzahl 61191 in Rodheim vor der Höhe): Wie am 07.01.2026 um 09:26 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 60 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 07.01.2026, 10:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.01.2026, 10:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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