Blitzer in Kleinheubach aktuell am Montag: Wo Sie am 12.01.2026 in eine Radarfalle geraten können
Wer am heutigen Montag in Kleinheubach sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 12.01.2026 kann es für Sie teuer werden. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Kleinheubach.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Kleinheubach nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Kleinheubach gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 12.01.2026 die mobilen Radarkontrollen in Kleinheubach, Kreis Miltenberg, Bayern
Achtung am 📍 Standort B469 (Postleitzahl 63924 in Kleinheubach): Wie am 12.01.2026 um 14:08 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 12.01.2026, 18:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Januar 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.01.2026, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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