Blitzer in Trierweiler aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 06.03.2026
Rasern in Trierweiler drohen diesen Freitag (06.03.2026) saftige Geldstrafen, denn es wird wieder mal geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Trierweiler an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 06.03.2026, 10:19 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 06.03.2026 die Radarkontrollen in Trierweiler, Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz
Vorsicht im 📍 Bereich B51 (Postleitzahl 54311 in West-Pallien, Pallien): Wie am 06.03.2026 um 07:21 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 06.03.2026, 10:19 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
In Deutschland gilt laut StVO: Echtzeitwarnungen vor Blitzern über Geräte sind verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Blitzerwarnungen im Rundfunk sind erlaubt, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.03.2026, 10:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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