Mobile Blitzer in Deggenhausertal aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 11.12.2025
Achtung, Radarfalle! In Deggenhausertal kann es für Verkehrsteilnehmer am 11.12.2025 teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Donnerstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Deggenhausertal steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Deggenhausertal kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 11.12.2025 in Deggenhausertal, Bodenseekreis, Baden-Württemberg
Seit 11.12.2025 um 13:21 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Mennwangen (PLZ 88693 in Mennwangen). Hier sind 60 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 11.12.2025, 14:18 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.12.2025, 14:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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