Blitzer in Hütschenhausen aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 04.02.2026 geblitzt

In Hütschenhausen stehen am Mittwoch mobile Radarkontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 04.02.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Hütschenhausen.

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Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Hütschenhausen an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Kaiserslautern sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Radarkontrollen am 04.02.2026 in Hütschenhausen, Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz

Geblitzt wird am 📍 Standort Am Pfaffenwoog, PLZ 66882 in Hütschenhausen, Spesbach. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.02.2026 um 15:36 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.

(Stand von: 04.02.2026, 18:17 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.02.2026, 18:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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