Mobile Blitzer in Klötze aktuell am Donnerstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 27.08.2026
Auf den Straßen finden regelmäßig Radarkontrollen statt. In Klötze wird auch am heutigen Donnerstag, 27.08.2026 geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Informationen zufolge wird in Klötze im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Altmarkkreis Salzwedel. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Klötze gerechnet werden.
Klötze, Altmarkkreis Salzwedel: Aktuelle Standorte für Blitzer am 27.08.2026 in der Region in Sachsen-Anhalt
Aufgepasst 📍 auf der Klötzer Straße (Postleitzahl 38486 in Kusey auf Höhe Brauner Hirsch): Wie am 27.08.2026 um 10:34 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 40 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 27.08.2026, 12:47 Uhr)
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im August 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im August 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im August 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.08.2026, 12:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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