Mobile Blitzer in Rheinmünster aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 19.03.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
In Rheinmünster stehen am Donnerstag mobile Tempokontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 19.03.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Rheinmünster.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Rheinmünster wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarkontrollen in Rheinmünster, Kreis Rastatt, Baden-Württemberg am 19.03.2026
Vorsicht 📍 auf der Leiberstunger Straße (Postleitzahl 77836 in Stollhofen): Wie am 19.03.2026 um 16:14 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 40 km/h-Zone.
Außerdem ist ein Blitzer im 📍 Bereich Zur Rheinfähre, PLZ 77836 in Greffern aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 19.03.2026 um 14:56 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 19.03.2026, 18:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempovergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.03.2026, 18:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Durch den Winter: So machen Sie Ihr Auto fit für Schnee und Eis
- Alle aktuellen Nachrichten in der Übersicht
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.