Blitzer in Bad Langensalza aktuell am Mittwoch: Wo am 25.02.2026 Radarfallen stehen

Auf den Straßen finden regelmäßig Radarkontrollen statt. In Bad Langensalza wird auch am heutigen Mittwoch (25.02.2026) geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Messstellen der mobilen Blitzer.

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Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

In Bad Langensalza wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bad Langensalza kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarfallen am 25.02.2026 in Bad Langensalza, Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen

📍 Auf der Felsenkellerstraße, PLZ 99947 (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 25.02.2026 um 13:50 Uhr.

(Stand von: 25.02.2026, 14:46 Uhr)

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Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Radfahrer werden es Ihnen danken.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.02.2026, 14:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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