Mobile Blitzer in Zeltingen-Rachtig aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 24.08.2026 Raser ins Visier

Im Straßenverkehr von Zeltingen-Rachtig müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Montag (24.08.2026) besonders aufpassen, dass sie die erlaubte Geschwindigkeit einhalten. Wo es aktuell blitzt und welche Regelverstöße geahnded werden, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Momentanen Informationen zufolge wird in Zeltingen-Rachtig im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 24.08.2026, 11:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 24.08.2026 die Blitzer in Zeltingen-Rachtig, Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz

Aufgepasst im 📍 Bereich B50 (Postleitzahl 54492 in Zeltingen-Rachtig): Wie am 24.08.2026 um 07:06 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 80 km/h-Zone.

(Stand: 24.08.2026, 11:15 Uhr)

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.08.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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