Blitzer in Zell am Harmersbach aktuell am Donnerstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 27.08.2026

Achtung, Radarkontrolle! Am 27.08.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Zell am Harmersbach kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ronald Rampsch

In Zell am Harmersbach steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 27.08.2026, 19:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Standorte für Radarfallen in Zell am Harmersbach, Ortenaukreis, Baden-Württemberg am 27.08.2026

Achtung im 📍 Bereich In der Gaß (Postleitzahl 77736 in Unterentersbach): Wie am 27.08.2026 um 16:45 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand: 27.08.2026, 19:17 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

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Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.08.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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