Blitzer in Ellerau aktuell am Montag: Wo wird heute, am 18.05.2026 geblitzt?
Achtung, Radarfalle! In Ellerau kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 18.05.2026 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Montag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Ellerau gerade an 2 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Segeberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Ellerau gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Ellerau, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein am 18.05.2026
Im 📍 Bereich Moortwiete, PLZ 25479 in Ellerau, Haferhof (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 18.05.2026 um 15:33 Uhr.
Außerdem wird geblitzt 📍 auf dem Buchenweg, PLZ 25479 in Ellerau. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.05.2026 um 19:47 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.
(Stand: 18.05.2026, 20:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempoverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.05.2026, 20:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Mediterran, vegan oder nordisch - Wie sieht eine gesunde Ernährung aus?
- Geld- und Freiheitsstrafen bei Straftaten im Stau
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.