Blitzer in Waldböckelheim aktuell am Montag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 29.12.2025
Mobile Blitzer in Waldböckelheim! Auch heute (Montag, 29.12.2025) sind Radarkontrollen versteckt und sollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Waldböckelheim.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können aktuellen Meldungen zufolge in Waldböckelheim auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Waldböckelheim kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarfallen in Waldböckelheim, Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz am 29.12.2025
Vorsicht im 📍 Bereich B41 (Postleitzahl 55596 in Waldböckelheim): Wie am 29.12.2025 um 08:19 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.
(Stand von: 29.12.2025, 10:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie stets die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempovergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.12.2025, 10:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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